Sie wird vor allem benötigt, wenn ein Fahrzeug neu erworben und neu zugelassen wird. Oder es findet ein Fahrzeugwechsel statt, natürlich wenn das Kfz auf einen anderen Halter umgemeldet wird. Aber auch, wenn der Wechsel des Kennzeichens ansteht. Ferner findet die EVB Anwendung bei der Wiederzulassung eines vorher stillgelegten Fahrzeugs, in der selben Logik also auch bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens, sei es für Probefahrten, für Saisonkennzeichen oder für Überführungsfahrten. Sie wird aber auch benötigt für Änderungen am Fahrzeug, die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden müssen, z. B. bei der Änderung des Verwendungszwecks.
Die elektronische Versicherungsbestätigungs Nummer ist manchmal bereits im Autohaus vorzulegen. Jedoch spätestens bei der Kfz-Zulassungsstelle zur Ausstellung des Kennzeichens ist dieser Nachweis Pflicht. Ohne Ausnahme!
Die Nummer besteht aus sieben Zeichen. Diese Zeichen können Zahlen sein oder auch Buchstaben. Sie belegt der Zulassungsbehörde jederzeit, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Dieser Automatismus ist gültig eben wegen dem oben erwähnten Kontrahierungszwang der Versicherung.
Die zuständige Firma für die organisatorischen Prozesse hierbei ist die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG (abgekürzt GDV DL). Diese stellt die IT-Infrastruktur zur Verfügung, die notwendig ist, um den Datenaustausch zwischen der Kfz-Zulassungsstelle und den Versicherungen zu gewährleisten. Aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungs Nummern werden von der GDV DL und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg in Form eines Datensatzes gespeichert. Mit Hilfe eines Datenaustausches prüft dann die Kfz-Zulassungsbehörte über das Kraftfahrt-Bundesamt die Gültigkeit der Nummer.
Diese Überprüfung ist notwendig, denn die Nummer ist nur ein halbes Jahr gültig. Innerhalb dieser 6 Monate muss zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung ein endgültiger Vertrag zustande gekommen sein. Dieser Vertrag ist jeweils für ein Jahr gültig und kann bis 30. November des laufenden Jahres gekündigt werden, so dass ein Wechsel der Kfz-Haftpflicht rechtzeitig zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Das Beantragen der elektronische Versicherungsbestätigungs Nummer kann heutzutage problemlos im Internet vonstatten gehen. Dies gilt sowohl für PKW als auch für die gesondert organisierten Mopeds. Hierbei wird dann dem Versicherten bequem die EVB Nummer mitgeteilt.
Mit dieser Nummer wird bei der Zulassung lediglich der Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt. Eine gewünschte Kasko-Versicherung, also die Versicherung über Schäden am Fahrzeug selber, muss beim Versicherer zusätzlich beantragt werden. Dies kann bei der gleichen Versicherung geschehen, das muss aber nicht der gleiche Versicherer sein. Hier kann es ratsam sein, gesondert zu vergleichen.