Informationen

Was ist eine EVB Nummer überhaupt?

  Die EVB Nummer ist die Nummer der Elektronischen Versicherungs-Bescheinigung. Sie wird benötigt, da kein mit Motor betriebenes Fahrzeug in Deutschland auf den öffentlichen Straßen fahren darf ohne haftpflichtversichert zu sein. Dies ist genauer geregelt im § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und schreibt nach eine Mindestdeckung vor. Diese Versicherung ist der Art nach eine Haftpflichtversicherung. Sie umfasst nicht nur mögliche Personen- oder Sachschäden, die aus der Verantwortung des Fahrers des Fahrzeugs entstehen. Sondern auch die Betriebshaftung ist damit abgedeckt, also die Gefährdungshaftung, die unabhängig von der persönlichen Verschuldung eintritt. Dies ist der Fall wenn am Auto ein Defekt auftritt, der einen Schaden auslöst, z. B. wenn die Ölwanne platzt. Dadurch kann Öl auslaufen und das Grundwasser schädigen. Die Deckungssumme auch bei solchen Vorkommnissen beträgt leicht sehr viel Geld.

Wie hoch ist die Mindestdeckungssumme?

Laut Gesetz beträgt die Mindestdeckungssumme für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Dieser Betrag ist deshalb so hoch, weil nicht nur Heilungskosten zu tragen sind, sondern auch Schmerzensgeld und im Extremfall auch Renten wegen Invalidität. Die Mindestdeckungssumme umfasst auch 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden, die nicht mit Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang stehen.

Was ist die Besonderheit einer Haftpflichtversicherung?

Das Besondere an der Haftpflichtversicherung für Kfz ist, dass ein Kontrahierungszwang greift. Das heißt, dass ein Versicherer an dem der Vertrag angetragen wird, ihn annehmen muss. Jedoch nur ein Mal. Dieser Kontrahierungszwang ist im § 5 PflVG geregelt.
Als Gegenleistung hat der Gesetzgeber dem Versicherer eine Regulierungsvollmacht zugesichert, was heißt, dass das Versicherungsunternehmen auch gegen den Willen des Versicherten den Schaden regulieren kann. Das kann entscheidend sein, wenn der Wille des Versicherten zu einem hohen Risiko von höheren Kosten führt. Und hat auch den Effekt, dass sich die Schadensklasse des Versicherten zu seinem Nachteil verändert. Was der Grund für den Willen des Versicherten sein kann.

Der Grund, warum es diese Pflicht zur Versicherung gibt, ist einleuchtend. Es wird vom Gesetzgeber davon ausgegangen, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungen der Einzelne in der Regel nicht in der Lage ist, diese hohen Summen im Schadensfall aufzubringen. Ferner geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein möglicher Schadensfall bisweilen schneller bzw. leichter verursacht ist, der Halter des Fahrzeuges also nicht mit den unmittelbaren Konsequenzen einer möglichen Handlung rechnet. Hinzu kommt der besondere Schutz der Leidtragenden eines Unfalls, deren Schicksal nicht einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Verursachers ausgesetzt sein sollen. Unterstützt wird die Pflicht von der Annahme, dass Unfälle mit solchen exorbitanten Schäden sehr selten auftreten und daher die gesamte Versicherungsgemeinschaft aller Fahrzeugbesitzer dafür aufkommen sollte, was den Beitragssatz senkt. Im Klartext heißt das: es kommt kaum vor, aber wenn es vorkommt, dann kommt es mitunter richtig teuer! Und für diesen Fall soll die Existenz des Verursachers nicht unwiderruflich zerstört werden. Nicht vielleicht nur wegen einer kurzen Unachtsamkeit.